Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Betreiberinformationen


1.   Allgemeines und Geltungsbereich


1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) 
gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

COKO-Projects UG (haftungsbeschränkt)
Schomburgstraße 50, c/o Impact Hub
22767 Hamburg

E-Mail: moin@coko-projects.de
Internet: https://coko-projects.de/

USt.-IdNr.: DE341426298
vertreten durch die Geschäftsführer: Maik Martin und Philipp Gerbrand
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 167581

im Folgenden „COKO“ genannt) und den Online-Shop-Betreiber:innen (im Folgenden
geschlechtsneutral „Betreiber“, gemeinsam auch „Parteien“ genannt).

1.2.  Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Betreiber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständige beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3.  Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.4.  Die AGB von COKO gelten ausschließlich. Verwendet der Betreiber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine  eschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn COKO dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5.  Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Betreibern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Betreibern gültigen  bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass
COKO in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
 

2.   Vertragsgegenstand


2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die unbefristete Überlassung einer Applikation in verschiedenen Versionen (im Folgenden „App“ genannt) von COKO in elektronischer Form nebst Einräumung der zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 8. dieser AGB.

2.2. Die Überlassung der App erfolgt im Wege der dauerhaften Überlassung (im Folgenden „Abonnementvertrag“ genannt). Beim  Abonnementvertrag verpflichtet sich COKO, dem Betreiber die vertraglich geschuldete Nutzung der App für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu überlassen.

2.3. Der Betreiber erwirbt kein geistiges Eigentum an der App. Der Quellcode (Source Code) der App ist nicht Teil der überlassenen App.

2.4. Für die Beschaffenheit der von COKO überlassenen App ist die jeweilige Produktbeschreibung im App-Store des Online-Shop-Anbieters oder auf der Website von COKO maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der App schuldet COKO nicht.


3.  Leistungen und Installation


3.1. COKO berechnet CO2-Emissionen innerhalb der Wertschöpfungskette von Fashion Produkten und bietet Endkunden:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Endkunde“) eine Möglichkeit, diese Emissionen nachhaltig zu verringern. Dafür entwickelt COKO individuelle digitale Lösungen, die sich in jedes Online-Shop-System integrieren lassen. Endkunden können dabei während des Bezahlprozesses aktiv ihren freiwilligen Umweltbeitrag (im Folgenden „Zahlbetrag“ genannt) leisten.

3.2. COKO stellt dem Betreiber in diesem Zusammenhang die App über den App-Store eines Online-Shop-Anbieters (Shopify, Shopware, WooCommerce, etc.) zur Integration als Schnittstelle in das Online-Shop-System bzw. Shop-Baukastensystem des Betreibers zur Verfügung.

3.3. Eine Nutzung der App ist ohne ein Benutzerkonto bei dem entsprechenden Online-Shop Anbieter nicht möglich. Weitere Informationen über die Funktionsweise der App ergeben sich aus der aktuellen Funktionsbeschreibung im App-Store des Online-Shop-Anbieters.

3.4.  Die Installation der App (im Folgenden „Aktivierung“ genannt) ist nicht Vertragsbestandteil. COKO stellt dem Betreiber die jeweils aktuelle Version der App über den App-Store des Online-Shop-Anbieters zur Aktivierung bereit. Insoweit verweist COKO auf die im App-Store des Online-Shop-Anbieters bzw. auf der Website von COKO abrufbare Aktivierungsanleitung. Dies gilt insbesondere auch für die Hard-und Softwareumgebung, in der die App eingesetzt wird.

3.5.  Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Online-Shop-Anbieters oder von COKO nichts anderes ergibt, erhält der Betreiber keine zusätzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen App (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch COKO. www.coko-projects.de


4.   Vertragsschluss


4.1. Die Überlassung der App erfolgt über App-Stores von Online-Shop-Anbietern. Der Betreiber wird durch Anklicken des Buttons „Zur App“ von der Website von COKO direkt an die jeweiligen App-Stores weitergeleitet. Die Nutzung eines App-Stores setzt die Registrierung des Betreibers und Erstellung eines Benutzerkontos voraus.

4.2. Die Präsentation und Bewerbung der App in den App-Stores stellen ein verbindliches Angebot seitens COKO zum Abschluss des Abonnementvertrags dar.

4.3. Mit Auswahl der jeweiligen App-Version im jeweiligen App-Store und anschließendem Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons nimmt der Betreiber das rechtsverbindliche Angebot von COKO an und der Vertrag kommt zwischen dem Betreiber und COKO zustande. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung kann der Betreiber seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur-und Mausfunktionen einsehen und ändern. COKO sendet dem Betreiber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail.

4.4. COKO speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Betreiber nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (per E-Mail) zu.

4.5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.

4.6. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von COKO versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Betreiber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von COKO oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

4.7. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet COKO Beratungs-und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.


5.   Vergütung


5.1. Der Betreiber verpflichtet sich, COKO für die Überlassung der App die je nach App-Version ggfs. anfallenden Lizenzgebühren (im Folgenden „Abogebühren“ genannt) sowie einen gewissen Prozentsatz des vom Endkunden des Betreibers entrichteten Zahlbetrags (im Folgenden „Provision“ genannt) zu zahlen bzw. die Provision des Endkunden an COKO zu übermitteln. Sofern sich aus dem Angebot von COKO nichts anderes ergibt bzw. zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, handelt es sich bei den angegebenen Abo-Gebühren und Provisionen um Gesamtpreise. Die Abo-Gebühr und Provision versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart wird, richtet sich die jeweilige Abo-Gebühr und Provision nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter dem Link: coko-projects.de/preise abrufbaren und gültigen Preisliste von COKO.

5.2. Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die COKO nicht zu vertreten hat und die vom Betreiber zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).

5.3. Dem Betreiber stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website von COKO bzw. in den App-Stores selbst angegeben werden.

5.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Betreiber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. COKO behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von COKO auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Betreiber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung von COKO gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

5.6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Betreibers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an COKO erforderlich.

5.7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von COKO auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Betreibers gefährdet wird, so ist COKO nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -gegebenenfalls nach Fristsetzung –zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).


6.   Steuerliche Betrachtung des Zahlbetrags

6.1. Der Zahlbetrag des Endkunden setzt sich i.d.R. aus dem Netto-Zahlbetrag, welcher vollständig an eine den Eigenschaften aus Ziffer 6.4. entsprechenden Umweltschutzorganisation weitergeleitet wird, der Provision von COKO und ggfs. der geltenden gesetzlichen, länderspezifischen Umsatzsteuer zusammen. Der Betreiber stellt dem Endkunden den vorgenannten Zahlbetrag in Rechnung und haftet für die Anmeldung und Abführung der im Zahlbetrag gegebenenfalls enthaltenen Umsatzsteuer. 

6.2. COKO und die in ihrem Portfolio aufgelisteten Umweltschutzorganisationen haben in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten, dass die eingenommenen Netto-Zahlbeträge vollständig für den Zweck der Unterstützung eines Umweltschutzprojektes genutzt werden.

6.3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mithilfe der von COKO zur Verfügung gestellten App eingenommenen Netto-Zahlbeträge nicht dem eigenen Zweck von COKO dienen, also kein Leistungsaustausch zwischen der Umweltorganisation und COKO begründet wird. COKO leitet die Zahlbeträge vollständig an die entsprechenden Umweltschutzorganisationen weiter.

6.4. Die im Portfolio von COKO aufgelisteten Umweltschutzorganisationen bzw. deren Umweltschutzprojekte weisen folgende Eigenschaften auf:

   ● Sie agieren national oder international für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage für Mensch und Natur;
   ● Sie orientieren sich mindestens an einem der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinigten Nationen (https://sdgs.un.org/goals) und dem damit         verbundenen Ziel, die durchschnittliche Erdtemperatur auf 1,5 Grad Celsius vor dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
   ● Sie helfen den CO2-Ausstoß signifikant zu senken und dies transparent in Bezug auf den Umweltschutz aufzuzeigen;
   ● Sie können den Impact ihrer Maßnahmen nachweislich belegen (zum Beispiel durch Zertifikate, Bilder oder Videomaterial). Die jeweiligen         Umweltschutzorganisationen können jederzeit auf der Website von COKO unter dem Link: coko-projects.de/umweltschutz-projekte/                   öffentlich eingesehen werden.

6.5. COKO und der Betreiber halten verbindlich fest, welche Umweltschutzorganisation bzw. welches Umweltschutzprojekt aus dem Portfolio von COKO unterstützt wird. Dadurch entsteht eine Vertragsbeziehung, für den Netto-Zahlbetrag, zwischen dem Betreiber und der Umweltschutzorganisation. Um das Geschäftsmodell von COKO deutlich zu vereinfachen, vereinnahmt COKO den Netto-Zahlbetrag und leitet diesen als sog. „durchlaufenden Posten“ an die ausgewählte Umweltschutzorganisation weiter.

6.6. Durch die Vertragsbeziehung zwischen dem Betreiber und der Umweltschutzorganisation für den Netto-Zahlbetrag erhält der Betreiber einen Beleg (Quittung/Spendenbeleg) von der Umweltschutzorganisation in Höhe des geleisteten Netto-Zahlbetrags.

6.7. Die Höhe des Netto-Zahlbetrags berechnet sich aus dem jeweiligen CO2-Ausstoßes der bestellten Produkte.

6.8. Es können Transaktionsgebühren von Finanzdienstleistern (z.B. Banken) für das Weiterleiten der Netto-Zahlbeträge anfallen. Diese werden entsprechend mit dem Netto-Zahlbetrag verrechnet.

7.   Instandhaltung


7.1. COKO verpflichtet sich, die vertragsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der App nach Maßgabe der Ziffer 2. dieses Vertrags während des Vertragszeitraums aufrechtzuerhalten. COKO wird die erforderlichen Wartungs-und Instandhaltungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchführen.

7.2. Eine Änderung oder Anpassung der App ist nur geschuldet, wenn dies zur Instandhaltung der App nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Darüber hinausgehende Änderungen, Anpassungen oder Weiterentwicklungen sind nicht geschuldet, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.


8.   Rechteeinräumung


8.1. COKO räumt dem Betreiber das nicht ausschließliche, zeitlich beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die in dieser AGB bezeichnete App zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.

8.2. Der Betreiber darf die App nicht bearbeiten.

8.3. Der Betreiber ist nicht berechtigt, die App Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der App wird dem Betreiber somit ausdrücklich nicht gestattet.

8.4. Dem Betreiber ist es verboten, einen ggfs. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.

8.5. Der Betreiber hat durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der App sichergestellt ist.

8.6. Der Betreiber ist nicht berechtigt, von der App eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Es besteht insoweit die Möglichkeit, die App von COKO erneut im App-Store des Online-Shop-Anbieters herunterzuladen bzw. zu installieren.

8.7. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Betreiber die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.

8.8. Verletzt der Betreiber die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann COKO die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen App außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch COKO voraus.

8.9. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.


9.   Support


COKO wird Anfragen des Betreibers zur Anwendung der vertragsgegenständlichen App nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform (per E-Mail) beantworten.


10.   Allgemeine Pflichten des Betreibers


10.1. Der Betreiber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der App zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die App ausreichend dimensionierten Hard-und Softwareumgebung für die App liegt in der alleinigen Verantwortung des Betreibers.

10.2. Der Betreiber hat die von COKO für die Installation und den Betrieb der App gegebenen Hinweise zu beachten.

10.3. COKO empfiehlt dem Betreiber, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die App ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der App eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.

10.4. Der Betreiber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der App durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Betreiber, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

10.5. Unbeschadet der Verpflichtung von COKO zur Datensicherung ist der Betreiber selbst für die Aufbewahrung, Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der App erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

10.6. Der Betreiber ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

10.7. Der Betreiber wird für den Zugriff auf die Nutzung der App selbst eine „User ID“ bestehend aus einer E-Mail-Adresse und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der App erforderlich sind. Der Betreiber ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.


11. Besondere Pflichten des Betreibers


11.1. Der Betreiber darf die App von COKO nur im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten geschäftlichen Zwecke nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Betreiber untersagt.

11.2. Der Betreiber ist verpflichtet, die überlassene App im eigenen Online-Shop-System zu installieren, um die technische Verbindung zwischen dem Online-Shop-System des Betreibers und der Website von COKO für die Übermittlung der für die Berechnung der Umweltbeiträge erforderlichen Daten der Endkunden und der anschließenden Übermittlung der Umweltbeiträge selbst herzustellen.

11.3. Der Betreiber muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, die Funktionalität der App oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten oder die Übermittlung des Zahlbetrags an COKO zu unterbrechen. Dazu zählen insbesondere:

    ● die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der App;
    ● das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht
       für die ordnungsgemäße Nutzung der App erforderlich ist.

11.4. Der Betreiber ist verpflichtet, eine der von COKO voreingestellten Umweltschutzorganisationen bzw. deren Umweltschutzprojekte zu unterstützen.

11.5. Der Betreiber ist verpflichtet, an COKO die für die Berechnung der CO2-Werte und des Zahlbetrags erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständigzu übermitteln. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, die von COKO ermittelten CO2-Werte für die Berechnung des Zahlbetrags gegenüber seinen Endkunden vollständig, richtig und ohne negative Abweichungen anzugeben.

11.6. Der Betreiber darf die für die Berechnung des Zahlbetrags ermittelten und dargestellten CO2-Werte nicht kommerziell an Dritte weiterverkaufen. Die CO2-Werte dürfen ausschließlich im Online-Shop-System des Betreibers für seine Endkunden veröffentlicht werden.

11.7. Der Betreiber ist verpflichtet, seine Endkunden klar, deutlich und verständlich darauf hinzuweisen, dass die Umweltbeiträge ausschließlich und vollständig für den Zweck der Unterstützung von nachhaltigen Umweltschutzprojekten verwendet werden. Der Endkunde ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich die Summe des gesamten Zahlbetrags aus dem Zahlbetrag selbst sowie der erforderlichen Transaktionsgebühren und der Provision für COKO berechnet.


12. Haftung für Mängel und Schäden


12.1. Für den Fall, dass Leistungen von COKO von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Betreibers in Anspruch genommen werden, haftet der Betreiber für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Betreiberauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Betreiber am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

12.2. Der Betreiber stellt COKO und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Betreiber im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen App vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Ansprüche und Haftung nicht von COKO zumindest überwiegend mit zu vertreten sind. Überwiegend zu vertreten hat COKO Schäden, die kausal aufgrund seiner Weisungsrechte nach diesem Vertrag zu Stande gekommen sind. Im Übrigen gilt § 254 BGB. Der Betreiber wird COKO unverzüglich informieren, wenn Dritte COKO gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Betreiber ist verpflichtet, COKO unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche von COKO bleiben unberührt.

12.3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Betreiber, alle Kosten zu ersetzen, die COKO durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

12.4. Mängel an der App sind von COKO innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die App bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht die Vorgaben der DS-GVO zur datenschutzrechtlichen Technikgestaltung erfüllt. Der Betreiber ist im Falle eines Mangels nicht berechtigt, ggfs. anfallende Abo-Gebühren eigenständig zu mindern. Ein Anspruch aus Bereicherungsrecht bleibt hiervon unberührt.

12.5. Schadensersatzansprüche gegen COKO sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, COKO, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet COKO nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch COKO, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. COKO haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Betreiber vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

12.6. Für den Verlust von Daten haftet COKO insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Betreiber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

12.7. COKO haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch COKO, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12.8. Im Übrigen ist eine Haftung von COKO ausgeschlossen.


13. Vertragsdauer und Kündigung


13.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

13.2. Die Kündigung bedarf der Textform (per E-Mail) oder kann konkludent durch Deinstallation der App durch den Betreiber erklärt werden. Im Falle der Kündigung wird das Profil des Betreibers gelöscht.

13.3. Im Falle einer Kündigung einer gebührenpflichtigen App-Version ist der Betreiber verpflichtet sicherzustellen, dass die für die Berechnung des Zahlbetrags erforderlichen CO2-Werte und sonstigen notwendigen Daten bis zur Beendigung des Vertrags weiterhin an COKO übermittelt werden.

13.4. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist COKO insbesondere berechtigt, wenn der Betreiber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der App verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

13.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Betreiber verpflichtet, die Nutzung der App einzustellen und die App zu löschen.


14. Datenschutz und Geheimhaltung


14.1. COKO erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Betreibers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Betreibers beachtet COKO die gesetzlichen Bestimmungen. COKO ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von COKO.

14.2. COKO verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt.

14.3. Sofern und soweit COKO im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Betreibers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

14.4. Der Betreiber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

14.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

14.6. COKO verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Betreibers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von COKO als auch des Betreibers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von COKO erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich COKO vom Betreiber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

14.7. COKO verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit in Ziffer 14.6. inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.


15. Änderung der AGB


15.1. COKO behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Betreiber nicht zumutbar. COKO wird den Betreiber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Betreiber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Betreiber angenommen. COKO wird den Betreiber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Betreiber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

15.2. COKO behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

     ● soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
     ● soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
     ● soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den                 AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
     ● wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Betreiber ist; oder
     ● wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Betreiber.

15.3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.


16. Schlussbestimmungen


16.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Betreiber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von COKO in Hamburg. COKO ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Betreibern zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


Stand: 03.08.2021
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